Unterricht
Korrektur der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit in allen Fächern
Am GSG gilt, dass in den Klassenarbeiten aller Fächer die schriftliche Darstellung korrigiert wird. Hierzu gehören Mängel in der äußeren Form und in der sprachlichen Richtigkeit (Grammatik, Ausdruck, Satzbau), sowie Mängel in der Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Für die Korrektur von Tests und Klassenarbeiten und Klausuren gelten folgende Absprachen:
1. Wir korrigieren in allen Fächern in allen schriftlichen Arbeiten die Darstellungsmängel.
2. In den Klausuren der Kursstufe gelten die Korrekturrichtlinien des Abiturs, wo ein Notenabzug von bis zu zwei Punkten vorgesehen ist.
3. In den Klassenstufen 7 bis 10 führen gravierende Darstellungsmängel zu einem Abzug von bis zu einer halben Note.
4. In den Klassenstufen 5 und 6 verfahren wir wie in den Klassen 7 bis 10, d.h. wir korrigieren und vermerken im gegebenen Fall den Notenabzug. Dieser Notenabzug dient aber allein der Orientierung, wird also ausgesetzt, d.h. nicht für die Notengebung verrechnet.
Alle SuS von Klasse 7 an halten in jedem Schuljahr eine sogenannte GFS, d.h. eine "gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen". SuS der Kursstufe müssen drei GFS in drei unterschiedlichen Fächern halten.
Was bedeutet das?
Ihr müsst
• in Absprache mit der jeweiligen Fachlehrkraft
• in einem eurer Schulfächer eine selbstständige Arbeit erstellen, die in Umfang und Wertung einer Klassenarbeit entspricht.
Ab dem Schuljahr 2025/6 liegt der Schwerpunkt der Beurteilung der GFS auf den in der Schule erbrachten Leistungen, also in erster Linie auf dem Kolloquium.
Alle Fachschaften haben jeweils für Ihr Fach einheitliche Bewertungsbögen, diesen könnt Ihr entnehmen, was wichtig ist und in welcher Gewichtung bewertet wird.
Ihr müsst klären,
1. ob Ihr in eurem Wunschfach eine Arbeit machen könnt,
2. ob Ihr selbst die Aufgabenstellung beeinflussen könnt durch Vorschläge.
Meist wird die GFS in Form einer Präsentation mit Kolloquium durchgeführt, je nach Fach und Thema sind aber auch andere Aufgabentypen (Hausarbeit, Experiment, Unterrichtsstunde, Organisation und Durchführung einer Exkursion oder z. B. eine mündliche Prüfung) möglich, je nachdem, was die LuL verlangen oder akzeptieren.
Für die Vereinbarung einer Aufgabe mit einer Fachlehrkraft seid Ihr selbst verantwortlich; die Arbeit zählt wie eine Klassenarbeit. Wenn Ihr sie nicht ordnungsgemäß und selbstständig angefertigt abliefert, gibt‘s dafür die Note 6.
Termin
Bis zu den Herbstferien stellen Eure LuL die Themen vor und bis zu Weihnachtsferien müsst Ihr Euch auf ein Fach und ein Thema festgelegt und bei der jeweiligen Fachlehrkraft verbindlich angemeldet haben.