Außerunterrichtliche Veranstaltungen
Hinweise für Eltern, Schüler und Lehrer zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen (auV)
- Rücktritt, Stornierungskosten
Ohne amtliche Reisewarnung (Auswärtiges Amt) ist eine gebuchte AUV grundsätzlich durchzuführen. Stornierungskosten bei Absage ohne Reisewarnung sind von denjenigen Eltern/Schülern zu tragen, die von der Veranstaltung zurücktreten. Dies gilt insbesonde-re, wenn viele Absagen zu einer Stornierung der gesamten Veranstaltung führen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sollte im Vorfeld zwischen durchführen-den Lehrkräften und Schülern bzw. Eltern besprochen werden. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen im Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom September 2017 (Link).
2. Annahme von Freiplätzen
Werden vom Reiseveranstalter Freiplätze gewährt, so wird an unserer Schule gemäß folgendem Beschluss verfahren. Das zitierte Schreiben des Kultusministeriums finden Sie hier.
Beschluss der GLK vom 18.10.2017:
„Freiplätze bei Außerunterrichtlichen Veranstaltungen werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien (gemäß dem Schreiben AZ 15-0371.1/12/44 des Kultusministeriums) für Lehrkräfte oder Begleitpersonen in Anspruch genommen.“
Die Schulkonferenz am 28.11.2017 hat diesem Beschluss zugestimmt.
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