Schulordnung

Fassung nach dem Beschluss der GLK

am 10.6.2026

Unsere Schulordnung soll dazu beitragen, das Miteinander in dem gemeinsamen Lebensraum Schule so zu gestalten, dass sich alle wohlfühlen und entfalten können. 

Grundlage unseres Zusammenlebens sind der Respekt voreinander, die Achtung vor anderen Kulturen und Weltanschauungen sowie die Verantwortung für Natur und Umwelt.

An unserer Schule pflegen wir eine Atmosphäre des Vertrauens und des offenen und freundlichen Umgangs. Verletzende oder beleidigende Äußerungen vermeiden wir, körperliche Auseinandersetzungen sind zu unterlassen.

Wir alle verpflichten uns zum sorgsamen und pfleglichen Umgang mit dem Eigentum anderer wie auch mit den Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Unterrichtsmaterialien in unserer Schule. Wir bemühen uns, die Kosten für die Allgemeinheit nicht leichtfertig zu erhöhen.

Ziel unserer Bildung sind selbstbewusste, unabhängige, gebildete junge Menschen, die zum Gelingen einer Gemeinschaft beitragen. Dies spiegelt sich in unserem Leitbild wider.

Im Einzelnen gelten die folgenden Regelungen:

Jede:r Schüler:in hat das Recht, ungestört zu lernen.

Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

Die Teilnahme an unterrichtsrelevanten Schulveranstaltungen ist verbindlich. Jede:r Schüler:in muss die Unterrichtsmaterialien mitbringen. Hausaufgaben sind gewissenhaft zu erledigen, Hefte sorgfältig zu führen.

Wir alle tragen dazu bei, dass der Unterricht pünktlich beginnt und pünktlich endet.

Beurlaubungen sind rechtzeitig im Voraus zu beantragen und werden nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt.

Einzelstunden: Fachlehrer:in

1-2 Tage: Klassenlehrer:in bzw. Tutor:in

Mehr als 2 Tage oder ferienverlängernd: Schulleitung

Ist ein:e Schüler:in aufgrund von Krankheit am Schulbesuch verhindert, ist die Schule unter Angabe eines Verhinderungsgrundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich zu informieren. Die Entschuldigung muss spätestens am zweiten Tag der Verhinderung erfolgen.

Bei minderjährigen Schüler:innen erfolgt die Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten.

Krankmeldungen und Entschuldigungen sollen über das Formular auf der Schulhomepage erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann die Schule eine schriftliche Entschuldigung verlangen.

Arzttermine und andere vorhersehbare Verhinderungen sind grundsätzlich im Vorfeld als Beurlaubung zu beantragen.

Kann ein:e Schüler:in nicht am Sport teilnehmen, besteht in der Regel dennoch Anwesenheitspflicht. Näheres regelt der Elternbrief der Sport­lehrer:innen, den die Schüler:innen zu Beginn der Klasse 5 erhalten.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur aus Glaubens- und Gewissensgründen und nur innerhalb von 14 Tagen nach Schuljahresbeginn möglich. Bis zur Religionsmündigkeit (14 Jahre) richten die Eltern eine schriftliche Erklärung an die Schulleitung. Religionsmündige Schüler:innen vereinbaren für die persönliche Erklärung einen Termin mit der Schulleitung, zu dem die Eltern eingeladen werden. Mit der Abmeldung vom Religionsunterricht gilt Ethik als ordentliches Unterrichtsfach.

Im Unterricht, bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg sind Schüler:innen über die UKBW unfallversichert.

Unfälle sind so rasch wie möglich dem Sekretariat zu melden.

Führen Schüler:innen elektronische Geräte oder sonstige Wertsachen mit sich, die für den Schulbesuch oder Unterricht nicht erforderlich sind, geschieht dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Schule, Lehrkräfte oder das Land übernehmen für die Beschädigung oder den Verlust solcher Gegenstände grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt auch bei Diebstahl.

Sind solche Gegenstände – wie beispielsweise beim Sportunterricht oder bei Leistungsmessungen im Unterricht – vorübergehend abzugeben, so sind sie für die Schüler:innen gut einsehbar abzulegen.

Auf dem gesamten Schulgelände sind Rauchen, Alkohol und der Konsum anderer Suchtmittel verboten. Ausnahmen vom Alkoholverbot können die relevanten schulischen Gremien beschließen.

Zur Lösung von Konflikten zwischen Schüler:innen stehen neben den Fach- und Klassenlehrer:innen und der Schulsozialarbeiterin ausgebildete Streitschlichter:innen zur Verfügung.

Bei Konflikten zwischen Schüler:innen und Lehrkräften greift das Konfliktmanagement der Schule (s. Konfliktleitfaden). Dieses beruht auf dem Prinzip, dass die Lösung zunächst von den unmittelbar Betroffenen gesucht wird. Sollten diese nicht zu einer Beilegung des Konflikts gelangen, folgen weitere Schritte entsprechend unserem Konfliktleitfaden.

Gewalt, Bedrohungen, Diskriminierungen, Mobbing und Cybermobbing haben an unserer Schule keinen Platz. Alle am Schulleben Beteiligten tragen gemeinsam Verantwortung für einen respektvollen und gewaltfreien Umgang miteinander.

Der Konfliktleitfaden zum Download

Bei Regelverstößen reagieren zunächst Fach- und Klassenlehrer:innen mit pädagogischen Maßnahmen (Gespräch, Ermahnung, Unterrichtsverweis, …). Sollten diese Maßnahmen nicht zu einer Verhaltensänderung führen oder liegen wiederholte oder schwerwiegende Verstöße vor, so ist in einem weiteren Schritt die Schulleitung einzuschalten. Diese reagiert gegebenenfalls auch mit Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz.

In den Fünf-Minuten-Pausen bleiben die Schüler:innen in der Regel in den Klassenzimmern. In der Zeit zwischen den Herbst- und Osterferien halten sich die Schüler:innen in der großen Pause in den vorgesehenen Pausenbereichen (s. Anhang) auf, in der übrigen Zeit des Jahres ausschließlich im Außenbereich. Ausnahmen bilden der Aufenthaltsraum, der ganzjährig von allen Schüler:innen genutzt werden darf, sowie das Schülercafé, das den Schüler:innen der Kursstufe zur Verfügung steht.

In der großen Pause, in der Mittagspause und in Hohlstunden sind die oberen Etagen, die Treppenaufgänge und das Untergeschoss keine Aufenthaltsbereiche. Die abschließbaren Schränke dürfen ausschließlich zum Holen oder Einschließen von Gegenständen aufgesucht werden.

Ausnahmsweise dürfen sich Schüler:innen für Nachhilfe, Bläserklassen, AGs, Streitschlichtungen oder Ähnliches im ersten Obergeschoss aufhalten.

Schüler:innen der Klassen 5–10 dürfen das Schulgelände nur in der Mittagspause verlassen. Hierzu müssen die Eltern ihr schriftliches Einverständnis erteilen.

Die Weisungen der Lehrkräfte des Friedensschulzentrums sind zu befolgen.

Vor Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler:innen an ihre Plätze und legen ihre Arbeitsmaterialien bereit. Verzögert sich der Unterrichtsbeginn um mehr als fünf Minuten, informieren die Klassen- bzw. Kurssprecher:innen das Sekretariat.

Fachräume dürfen nur in Anwesenheit der Fachlehrkraft betreten werden. Wartende Klassen oder Kurse verhalten sich ruhig.

Für Hohlstunden steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung. Schüler:innen der Kursstufe können zusätzlich das Schülercafé nutzen.

Während der Pausen und unterrichtsfreien Zeiten vermeiden wir alle Störungen des Unterrichts.

Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich liegen in der Verantwortung aller am Schulleben Beteiligten. Die eingeteilten Ordnungsdienste übernehmen darüber hinaus noch weitere Aufgaben. Ab der 5. Stunde wird vor Verlassen des Klassenzimmers aufgestuhlt und bei Bedarf gefegt.

Während des Unterrichts ist das Essen und Kaugummikauen grundsätzlich nicht erlaubt. Trinken ist während des Unterrichts aus verschließbaren Flaschen erlaubt (evtl. in bestimmten Phasen), nicht jedoch in Computer- und Chemie-Räumen. Die Flasche soll nach dem Trinken wieder in die Tasche gesteckt werden.

Im Schulgebäude nicht erlaubt sind Skate- und Kickboards, Inliner, Rollschuhe und dergleichen.

Gegenstände, die eine Gefährdung darstellen können, sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

Im Schulhaus ist während der allgemeinen Unterrichtszeit, also zwischen 7:35 Uhr und 17:25 Uhr (einschließlich der Pausen), sowie während schulischer Veranstaltungen die Benutzung von digitalen mobilen Endgeräten untersagt. Auf dem Schulgelände außerhalb des Schulhauses ist die Nutzung bis 14:15 Uhr untersagt. Die Geräte müssen grundsätzlich ausgeschaltet sein. Sie dürfen, mit Ausnahme der Mittagspause, nicht am Körper getragen werden.

Bei schulischen Veranstaltungen ist die Benutzung von digitalen mobilen Endgeräten grundsätzlich untersagt. Die verantwortlichen Lehrkräfte können Ausnahmen zulassen.

Ton- und Bildaufzeichnungen aller Art sind auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen ohne Zustimmung einer Lehrkraft untersagt.

In medizinischen, familiären oder sonstigen Notfällen darf telefoniert oder auf anderem Wege digital kommuniziert werden. Eine Lehrkraft soll vor der Nutzung des Endgeräts darüber informiert werden, dass ein solcher Fall vorliegt. Begründete Ausnahmen, beispielsweise aus medizinischen Gründen, sowie alles Weitere zur Benutzung digitaler mobiler Endgeräte regelt die Nutzungsordnung (s. Anhang).

Die Schulordnung inklusive der Nutzungsordnung tritt am 14.09.2026 in Kraft. Sie wurde durch die Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz beschlossen und wird regelmäßig überprüft.

Anhang zur Schulordnung

  1. Präambel/ Vorwort

Das Gustav-Stresemann-Gymnasium erkennt digitale mobile Endgeräte als Bestandteil moderner Kommunikation und Lebenswelten an, erwartet jedoch, dass deren private Nutzung die schulischen Abläufe nicht stört. Die Nutzung privater digitaler mobiler Endgeräte an der Schule wird daher nach Maßgabe der Schul- und Nutzungsordnung eingeschränkt. Bringen Schüler:innen private digitale mobile Endgeräte zur Schule mit, sind sie für ihre Geräte selbst verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass sie sicher verwahrt sind.

Das geltende Recht, insbesondere Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz ist jederzeit einzuhalten. Mobbing hat an unserer Schule keinen Platz. Deshalb gehen wir auch im digitalen Raum sorgsam miteinander um, achten darauf, niemanden zu verletzen und respektieren die Privatsphäre der anderen.

  1. Anwendungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für alle Schüler:innen auf dem gesamten Gelände des Friedensschulzentrums und während externer schulischer Veranstaltungen (z.B. Ausflüge und Projekttage).

  1. Definition

„Digitale mobile Endgeräte“ ist ein Oberbegriff für mobile Technologien, die es ermöglichen, Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen überall und jederzeit zugänglich zu machen. Umfasst sind unter anderem Smartphones, Tablets oder Wearables (beispielsweise Smartwatches, Smartglasses, Kopfhörer).

  1. Verbote

Im Schulhaus ist während der allgemeinen Unterrichtszeit, also zwischen 7:35 Uhr und 17:25 Uhr (einschließlich der Pausen), sowie während schulischer Veranstaltungen die Benutzung von digitalen mobilen Endgeräten untersagt. Auf dem Schulgelände außerhalb des Schulhauses ist die Nutzung bis 14:15 Uhr untersagt. Die Geräte müssen grundsätzlich ausgeschaltet sein. Sie dürfen, mit Ausnahme der Mittagspause, nicht am Körper getragen werden.

4.1. Ausnahme: Notfall und gesundheitliche Gründe

In medizinischen, familiären oder sonstigen Notfällen darf telefoniert oder auf anderem Wege digital kommuniziert werden. Eine Lehrkraft soll vor der Nutzung des Endgeräts darüber informiert werden, dass ein solcher Fall vorliegt.

Begründete Ausnahmen sind grundsätzlich von der Schulleitung zu genehmigen. Dies können insbesondere medizinische Gründe sein.

4.2. Ausnahme: Oberstufe 

Schüler:innen der Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 dürfen private Tablets (Endgeräte) als Buch- und Heft- bzw. Ordnerersatz (ohne Zugriff auf mobile Datenverbindungen) nutzen. Darüber hinaus dürfen private digitale mobile Endgeräte im Schülercafé von Kursstufenschüler:innen verwendet werden, wobei Rücksicht auf andere zu nehmen ist.  

4.3. Ausnahme: Besondere Anlässe

Bei besonderen Anlässen (z.B. Klassenfahrten, Exkursionen) kann die verantwortliche Lehrkraft in Absprache mit der Schulleitung abweichende Regelungen treffen, sofern gewichtige Gründe vorliegen.

4.4 Ausnahme: Erlaubnis im Einzelfall

Eine Nutzung für Unterrichtszwecke ist nur in begründeten Ausnahmen mit Erlaubnis der Lehrkraft oder der Aufsicht führenden Person erlaubt.

  1. Aufbewahrung

Private digitale mobile Endgeräte müssen grundsätzlich ausgeschaltet sein. Sie dürfen, mit Ausnahme der Mittagspause, nicht am Körper getragen werden. Geeignete Aufbewahrungsorte sind die Schultasche oder ein Schließfach.

  1. Regelverstöße

Bei unerlaubter Nutzung wird das private digitale mobile Endgerät vorübergehend eingezogen und die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt. Diese können das Gerät im Anschluss im Sekretariat abholen.

1. Std.:   07:50 Uhr – 08:35 Uhr        

2. Std.:   08:40 Uhr – 09:25 Uhr         anschl. 10 Minuten Pause     

 

3. Std.:   09:35 Uhr – 10:20 Uhr        

4. Std.:   10:25 Uhr – 11:10 Uhr         anschl. 20 Minuten Pause

                                                        ( = große Pause )

5. Std.:    11:30 Uhr – 12:15 Uhr       

6. Std.:    12:20 Uhr – 13:05 Uhr       

 

7. Std.     13:15 Uhr – 14:00 Uhr      

8. Std.:    14:10 Uhr – 14:55 Uhr       

9. Std.:    15:00 Uhr – 15:45 Uhr       

10. Std.:  15:50 Uhr – 16:35 Uhr       

11.Std.:   16:40 Uhr – 17:25 Uhr       

 

Schüleranliegen können in der 20-Minuten-Pause vorgebracht werden.

Die Betroffenen wenden sich selbst an eine der Personen, die an der Streitschlichterwand veröffentlicht werden oder sie werden von einer Lehrkraft geschickt. Bei Bedarf ist eine Streitschlichtung auch während der Unterrichtszeit möglich. Die Zustimmung der Fachlehrkräfte ist in diesem Fall erforderlich.

Nähere Informationen sind an der Streitschlichterwand gegenüber vom Südeingang, zwischen Chemiesaal und Lehrerzimmer, zu finden.

Termine

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