Das Gustav-Stresemann-Gymnasium erkennt digitale mobile Endgeräte als Bestandteil moderner Kommunikation und Lebenswelten an, erwartet jedoch, dass deren private Nutzung die schulischen Abläufe nicht stört. Die Nutzung privater digitaler mobiler Endgeräte an der Schule wird daher nach Maßgabe der Schul- und Nutzungsordnung eingeschränkt. Bringen Schüler:innen private digitale mobile Endgeräte zur Schule mit, sind sie für ihre Geräte selbst verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass sie sicher verwahrt sind.
Das geltende Recht, insbesondere Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz ist jederzeit einzuhalten. Mobbing hat an unserer Schule keinen Platz. Deshalb gehen wir auch im digitalen Raum sorgsam miteinander um, achten darauf, niemanden zu verletzen und respektieren die Privatsphäre der anderen.
Diese Nutzungsordnung gilt für alle Schüler:innen auf dem gesamten Gelände des Friedensschulzentrums und während externer schulischer Veranstaltungen (z.B. Ausflüge und Projekttage).
„Digitale mobile Endgeräte“ ist ein Oberbegriff für mobile Technologien, die es ermöglichen, Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen überall und jederzeit zugänglich zu machen. Umfasst sind unter anderem Smartphones, Tablets oder Wearables (beispielsweise Smartwatches, Smartglasses, Kopfhörer).
Im Schulhaus ist während der allgemeinen Unterrichtszeit, also zwischen 7:35 Uhr und 17:25 Uhr (einschließlich der Pausen), sowie während schulischer Veranstaltungen die Benutzung von digitalen mobilen Endgeräten untersagt. Auf dem Schulgelände außerhalb des Schulhauses ist die Nutzung bis 14:15 Uhr untersagt. Die Geräte müssen grundsätzlich ausgeschaltet sein. Sie dürfen, mit Ausnahme der Mittagspause, nicht am Körper getragen werden.
4.1. Ausnahme: Notfall und gesundheitliche Gründe
In medizinischen, familiären oder sonstigen Notfällen darf telefoniert oder auf anderem Wege digital kommuniziert werden. Eine Lehrkraft soll vor der Nutzung des Endgeräts darüber informiert werden, dass ein solcher Fall vorliegt.
Begründete Ausnahmen sind grundsätzlich von der Schulleitung zu genehmigen. Dies können insbesondere medizinische Gründe sein.
4.2. Ausnahme: Oberstufe
Schüler:innen der Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 dürfen private Tablets (Endgeräte) als Buch- und Heft- bzw. Ordnerersatz (ohne Zugriff auf mobile Datenverbindungen) nutzen. Darüber hinaus dürfen private digitale mobile Endgeräte im Schülercafé von Kursstufenschüler:innen verwendet werden, wobei Rücksicht auf andere zu nehmen ist.
4.3. Ausnahme: Besondere Anlässe
Bei besonderen Anlässen (z.B. Klassenfahrten, Exkursionen) kann die verantwortliche Lehrkraft in Absprache mit der Schulleitung abweichende Regelungen treffen, sofern gewichtige Gründe vorliegen.
4.4 Ausnahme: Erlaubnis im Einzelfall
Eine Nutzung für Unterrichtszwecke ist nur in begründeten Ausnahmen mit Erlaubnis der Lehrkraft oder der Aufsicht führenden Person erlaubt.
Private digitale mobile Endgeräte müssen grundsätzlich ausgeschaltet sein. Sie dürfen, mit Ausnahme der Mittagspause, nicht am Körper getragen werden. Geeignete Aufbewahrungsorte sind die Schultasche oder ein Schließfach.
Bei unerlaubter Nutzung wird das private digitale mobile Endgerät vorübergehend eingezogen und die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt. Diese können das Gerät im Anschluss im Sekretariat abholen.