Schulordnung (Stand 2022)

Fassung nach dem Beschluss der GLK

am 6.7.2022

Bezug: Schulgesetz

Unsere Schulordnung soll helfen,

das Miteinander in dem gemeinsamen Lebensraum Schule so zu regeln, dass sich alle wohl fühlen und entfalten können.

Grundlage unseres Zusammenlebens sind der Respekt voreinander, die Achtung vor anderen Kulturen und Weltanschauungen sowie die Verantwortung für Natur und Umwelt.

An unserer Schule pflegen wir eine Atmosphäre des Vertrauens und des offenen und freundlichen Umgangs. Verletzende oder beleidigende Äußerungen sollten wir alle vermeiden, körperliche Auseinandersetzungen sind zu unterlassen.

Wir alle verpflichten uns zum sorgsamen und pfleglichen Umgang mit dem Eigentum anderer wie auch den Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Unterrichtsmaterialien in unserer Schule. Wir bemühen uns, die Kosten für die Allgemeinheit nicht leichtfertig zu erhöhen. 

Ziel unseres Unterrichtens ist ein selbstbewusster, unabhängiger, gebildeter junger Mensch, der zum Gelingen einer Gemeinschaft beiträgt.

Im Einzelnen gelten die folgenden Regelungen:

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

Die Teilnahme an unterrichtsbedingten und unterrichtsveranlassten Schulveranstaltungen ist verbindlich. Jede Schülerin und jeder Schüler muss ihre bzw. seine Unterrichtsmaterialien mitbringen. Hausaufgaben sind gewissenhaft zu erledigen, Hefte sorgfältig zu führen.

Wir alle tragen dazu bei, dass der Unterricht pünktlich beginnt und somit pünktlich beendet werden kann.

Einzelstunden:      Fachlehrerin / Fachlehrer

1-2 Tage:              Klassenlehrerin / -lehrer

                            bzw. Tutorin / Tutor

Mehr als 2 Tage:    Schulleiter

Krankmeldungen erfolgen am Tag der Erkrankung über das Formular auf der Homepage. Die Entschuldigungen ergehen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Schultagen schriftlich unter der Angabe des Grundes und bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer oder werden in den Briefkasten vor dem Rektorat geworfen. Entschuldigungen per E-Mail sind nicht zulässig.

Kann eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Sport teilnehmen, so ist sie/er in der Regel dennoch zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet. Näheres regelt der Elternbrief der Sport­lehrerinnen und Sportlehrer, den die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Klasse 5 erhalten. Er findet sich auch auf der Homepage der Schule.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur aus Glaubens- und Gewissensgründen und nur innerhalb von 14 Tagen nach Schuljahresbeginn möglich. Bis zur Religionsmündigkeit (14 Jahre) richten die Eltern eine schriftliche Erklärung an den stellvertretenden Schulleiter. Religionsmündige Schülerinnen und Schüler vereinbaren für ihre persönliche Erklärung einen Termin mit dem stellvertretenden Schulleiter, zu dem die Eltern eingeladen werden.

Mit der Abmeldung vom Religionsunterricht gilt Ethik als ordentliches Unterrichtsfach.  

Die Unfallversicherung des Gustav-Stresemann-Gymnasiums gilt für alle Schulveranstaltungen und den Schulweg.

Unfälle sind so rasch wie möglich dem Sekretariat zu melden.

Führen Schülerinnen oder Schüler elektronische Geräte oder sonstige Wertsachen beim Schulbesuch mit sich, die für den Schulbesuch oder den Unterricht nicht erforderlich sind, erfolgt dies grundsätzlich auf deren eigene Gefahr. Die Schule, Lehrkräfte oder das Land übernehmen für die Beschädigung oder den Verlust solcher Gegenstände grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt auch bei Diebstahl.

Sind vorgenannte Gegenstände – wie beispielsweise beim Sportunterricht oder bei Leistungsmessungen im Unterricht vorübergehend abzugeben, so sind diese Gegenstände in einem für die Schüler gut einsehbaren Behältnis abzulegen. Dies erfolgt in der Weise, dass die Schüler von der jeweiligen Lehrkraft dazu aufgefordert werden, ihre abzugebenden Gegenstände in das dafür von der Schule bereitgestellte, für die Schüler stets zugängliche und einsehbare Behältnis selbst abzulegen und hernach auch wieder selbst herauszunehmen.

Auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen herrschen Rauch- und Alkoholverbot. Ausnahmen können die relevanten schulischen Gremien jährlich neu beschließen.

Zur Lösung von Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern stehen neben den Fach- und Klassenlehrerinnen und -lehrern und der Schulsozialarbeiterin ausgebildete Streitschlichterinnen und Streitschlichter zur Verfügung (siehe S. 12 bzw. Anhang Pkt. 3).

Bei Konflikten zwischen Schülerinnen oder Schülern und Lehrkräften greift das Konfliktmanagement der Schule. Dieses beruht auf dem Prinzip, dass die Lösung zunächst von den unmittelbar Betroffenen gesucht wird. Sollten diese nicht zu einer Beilegung des Konflikts gelangen, folgen weitere Stufen der Lösungssuche entsprechend unserem Konfliktleitfaden.

Der Konfliktleitfaden zum Download

Bei Regelverstößen reagieren zunächst Fach- und Klassenlehrerinnen und -lehrer mit pädagogischen Maßnahmen (Gespräch, Ermahnung, Unterrichtsverweis, …). Sollten diese Maßnahmen nicht zu einer Verhaltensänderung führen oder liegen wiederholte oder schwerwiegende Verstöße vor, so ist in einem weiteren Schritt die Schulleitung einzuschalten. Diese reagiert gegebenenfalls auch mit Maßnahmen nach §90 Schulgesetz. 

In der 10-Minuten-Pause bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel im Haus, in den 5-Minuten-Pausen in den Klassenzimmern. In der großen Pause halten sie sich in unserem Pausenbereich auf (siehe S. 10 und S. 11 bzw. Anhang Pkt. 2). Der Zugang zu den abschließbaren Schränken im Untergeschoss ist möglich, um dort etwas zu holen oder einzuschließen, der Aufenthalt während der Pause dort ist aber nicht erlaubt.

Weder in der großen Pause noch in der Mittagspause oder in Hohlstunden sind die oberen Etagen, die Treppenaufgänge oder das Untergeschoss Aufenthaltsbereiche. Ausnahmsweise dürfen sich Schülerinnen und Schüler, die dort Nachhilfe, Bläserklassen, AGs, eine Streitschlichtung oder Ähnliches haben, im ersten Obergeschoss aufhalten.

Weisungen der Lehrkräfte des Friedensschulzentrums werden befolgt. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen den Pausenbereich nur mit der Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers verlassen.

Nach dem Läuten begeben sich die Schülerinnen und Schüler an ihre Plätze und legen ihre Arbeitsmaterialien zurecht. Verzögert sich der Unterrichtsbeginn um mehr als fünf Minuten, teilt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. die Kurssprecherin oder der Kurssprecher dies dem Sekretariat mit.

Für Hohlstunden ist der Aufenthaltsraum vorgesehen. Für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse stehen auch das Schülercafé und das Lernstudio (dieses außer von 13 bis 15 Uhr) zur Verfügung.

Während der Pausen und unterrichtsfreien Zeiten vermeiden wir alle Störungen des Unterrichts.

Fachsäle dürfen nur in Anwesenheit der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers betreten werden. Wartende Klassen oder Kurse verhalten sich ruhig.

Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich liegen in der Verantwortung aller am Schulleben Beteiligten. Die Klassen-Ordnerinnen und -Ordner haben darüber hinaus noch weitere Aufgaben. Ein Ordnungsdienst ist eingerichtet. Vor Verlassen des Klassenzimmers wird aufgestuhlt und bei Bedarf gefegt.

Während des Unterrichts ist das Tragen von Kopfbedeckungen, der Gebrauch von Spielgeräten und Handys, Essen und Kaugummikauen grundsätzlich nicht erlaubt. Trinken ist während des Unterrichts aus verschließbaren Flaschen erlaubt (evtl. in bestimmten Phasen), nicht jedoch in Computer- und NW-Räumen. Die Flasche soll nach dem Trinken wieder in die Tasche gesteckt werden.

Im Schulgebäude nicht erlaubt sind Skate- und Kickboards, Inliner, Rollschuhe und dergleichen.

Auf dem Schulgelände ist während der allgemeinen Unterrichtszeit, also zwischen 7:40 Uhr – 17:25 Uhr (einschließlich der Pausen) die Benutzung von Mobiltelefonen jeglicher Art untersagt. Davon ausgenommen ist die Mittagspause von 13:05 – 14:10 Uhr. Die Geräte müssen stumm geschaltet sein und auch die Vibration muss ausgeschalten sein. Für Unterrichtszwecke können die Geräte mit Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin verwendet werden. Private Tablets (Endgeräte) als Buch- und Heft- bzw. Ordnerersatz (ohne Zugriff auf mobile Daten) ist für die Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 erlaubt.

Ton- und Bildaufzeichnungen aller Art sind auf dem gesamten Schulgelände ohne Zustimmung einer Lehrkraft untersagt.
Für Notfälle steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung.
Im Schülercafé (Kl. 11 + 12) dürfen Handys benutzt werden.
Bei Verstößen erfolgt die Abnahme des Gerätes und Abholung durch die Schülerin/den Schüler nach der 6. Stunde auf dem Sekretariat.

Ab dem zweiten Verstoß erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern und deren Einladung zu einem Gespräch mit der Schulleitung.

Gegenstände, die eine Gefährdung darstellen können, sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

Anhang zur Schulordnung

1. Std.:   07:50 Uhr – 08:35 Uhr        

2. Std.:   08:40 Uhr – 09:25 Uhr         anschl. 10 Minuten Pause     

 

3. Std.:   09:35 Uhr – 10:20 Uhr        

4. Std.:   10:25 Uhr – 11:10 Uhr         anschl. 20 Minuten Pause

                                                        ( = große Pause )

5. Std.:    11:30 Uhr – 12:15 Uhr       

6. Std.:    12:20 Uhr – 13:05 Uhr       

 

7. Std.     13:15 Uhr – 14:00 Uhr      

8. Std.:    14:10 Uhr – 14:55 Uhr       

9. Std.:    15:00 Uhr – 15:45 Uhr       

10. Std.:  15:50 Uhr – 16:35 Uhr       

11.Std.:   16:40 Uhr – 17:25 Uhr       

 

Schüleranliegen können in der 20-Minuten-Pause vorgebracht werden.

Die Betroffenen wenden sich selbst an eine der Personen, die an der Streitschlichterwand veröffentlicht werden oder sie werden von einer Lehrkraft geschickt. Bei Bedarf ist eine Streitschlichtung auch während der Unterrichtszeit möglich. Die Zustimmung der Fachlehrer ist in diesem Fall erforderlich.

Nähere Informationen sind in der Streitschlichtervitrine zwischen Lernstudio und Schulsozialarbeit zu finden.

(Der besseren Lesbarkeit wegen werden die Begriffe „Schüler“ und „Lehrer“ in diesem Abschnitt geschlechts­neutral verwendet.)

Ein Unterrichtsverweis wird nur dann ausgesprochen, wenn das Verhalten des Schülers trotz vorangegangener anderer pädagogischer Maßnahmen im Unterrichtsraum nicht länger tragbar ist.

Der betroffene Schüler wird mit einem speziellen Laufzettel aufs Sekretariat geschickt, wo er sich binnen 2 Minuten melden muss. Er füllt zunächst einen Vordruck zur Analyse seines Fehlverhaltens aus und reflektiert anschließend auf einem weiteren Vordruck sein künftig angestrebtes Verhalten. Mit den ausgefüllten Vordrucken kehrt er ins Klassenzimmer zurück. Der verweisende Lehrer entscheidet, ob der Schüler weitere Reflexionen durchführen muss oder ob die Eintragungen in den beiden Form­blättern ausreichen.

Die Eltern werden entweder sofort angerufen oder umgehend auf dem Postweg benachrichtigt.

Termine

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