Unterricht

Regelungen zur Leistungsmessung und zur Rückmeldung über Schülerleistungen

Die Fachschaften des GSG haben Absprachen über schriftliche und mündliche Leistungen von Schülern, über die Gewichtung dieser Leistungen, über das Verfahren bei GFS sowie über die Rückmeldung über Schülerleistungen getroffen. Die GLK vom 6. Mai 2015 hat diese Beschlüsse verabschiedet. 

Die folgenden Regelungen zur Leistungsmessung und zur Rückmeldung über Schülerleistungen sollen Transparenz und Chancengleichheit gewährleisten. In begründeten Einzelfällen bleibt der Lehrkraft ein pädagogischer Beurteilungsspielraum, den sie nach pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten verantwortungsvoll nutzt (vgl. Verordnung zur Notenbildung vom 05.05.1983 in der jeweils geltenden Fassung). 

Korrektur der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit in allen Fächern


Am GSG gilt, dass in den Klassenarbeiten aller Fächer die schriftliche Darstellung korrigiert wird. Hierzu gehören Mängel in der äußeren Form und in der sprachlichen Richtigkeit (Grammatik, Ausdruck, Satzbau), sowie Mängel in der Rechtschreibung und Zeichensetzung. 

Für die Korrektur von Tests und Klassenarbeiten und Klausuren gelten folgende Absprachen:

1. Wir korrigieren in allen Fächern in allen schriftlichen Arbeiten die Darstellungsmängel.

2. In den Klausuren der Kursstufe gelten die Korrekturrichtlinien des Abiturs, wo ein Notenabzug von bis zu zwei Punkten vorgesehen ist.

3. In den Klassenstufen 7 bis 10 führen gravierende Darstellungsmängel zu einem Abzug von bis zu einer halben Note.

4. In den Klassenstufen 5 und 6 verfahren wir wie in den Klassen 7 bis 10, d.h. wir korrigieren und vermerken im gegebenen Fall den Notenabzug. Dieser Notenabzug dient aber allein der Orientierung, wird also ausgesetzt, d.h. nicht für die Notengebung verrechnet.

Alle Schüler von Klasse 7 an halten in jedem Schuljahr eine sogenannte GFS, d.h. eine "gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen". Schüler der Kursstufe müssen drei GFS in drei unterschiedlichen Fächern halten. 

Was bedeutet das?
Ihr müsst
in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer
in einem eurer Schulfächer ( auch Sport, Ethik, BK usw.) eine selbstständige Arbeit erstellen, die in Umfang und Wertung einer Klassenarbeit entspricht.

Alle Fachschaften haben jeweils für Ihr Fach einheitliche Bewertungsbögen erstellt, die Ihr vor der Erstellung der GFS von Eurem Fachlehrer zu Eurer Information, was wichtig ist und in welcher Gewichtung bewertet wird, bekommt oder auf unserer Download-Seite downloaden könnt.

Ob Ihr im jeweiligen Fach eine GFS halten könnt, hängt auch von der Wahl Eurer Mitschüler ab, denn ein Fachlehrer kann nicht beliebig viele Schülerarbeiten annehmen. Wer ein Fach vier Stunden in der Woche unterrichtet, akzeptiert mindestens fünf Arbeiten; wer drei Stunden unterrichtet, nimmt mindestens vier Arbeiten an usw. Die Lehrer können die Themen selbst formulieren bzw. anbieten oder in Absprache mit Euch. 

Ihr müsst also klären,
1. ob Ihr in eurem Wunschfach eine Arbeit machen könnt,
2. ob Ihr selbst die Aufgabenstellung beeinflussen könnt durch Vorschläge.

Die Aufgabentypen sind Referat, Hausarbeit, Experiment, Unterricht, Videoarbeit, mündliche Prüfung usw. - je nachdem, was die Lehrer/innen verlangen oder akzeptieren.

Für die Vereinbarung einer Aufgabe mit einem Lehrer seid Ihr selbst verantwortlich; die Arbeit zählt wie eine Klassenarbeit. Wenn Ihr sie nicht ordnungsgemäß und selbstständig angefertigt abliefert, gibt‘s dafür die Note 6. Was hier „selbstständig“ bedeutet, erklärt Euch Euer Lehrer.

Termin
Bis zu den Herbstferien stellen Eure Lehrer die Themen vor und bis zu Weihnachtsferien müsst Ihr Euch auf ein Fach und ein Thema festgelegt und beim jeweiligen Fachlehrer verbindlich angemeldet haben.

Termine für die Sprachen-, Profil- und Kurswahl